Laserzahnheilkunde

Der Begriff Laser (Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation) ist eine Abkürzung aus der englischen Sprache und bedeutet “Lichtverstärkung durch angeregte Strahlungsaussendung“.

Der in zahnmedizinischen Bereichen eingesetzt Laser besteht aus folgenden Bauteilen:
  • der Pumpe (Energiequelle)
  • dem laseraktiven Material
  • und dem optischen Resonator (dieser erzeugt eine Strahlungsverstärkung).

In der Zahnmedizin können mehrere vielfältige Problematiken mit dem Laser behandelt werden. Zu den Einsatzbereichen zählen beispielsweise die Diagnostik, die Kariesprävention, die Parodontologie, die Wurzelbehandlung und die Chirurgie. Auch in der Entfernung von Zahnverfärbungen und im Bleaching (Bleichen) kann der Laser effektiv zum Einsatz kommen. Zusätzlich gibt es - wie in vielen anderen medizinischen Bereichen auch - ein hohes Entwicklungspotential.

Es gibt drei Lasertypen mit dem ein Zahnarzt arbeiten kann. Den Festkörperlaser, den Gaslaser und den Farbstofflaser, jeweils mit verschiedenen Intensitätsstufen. Zusätzlich werden die zahnmedizinischen Laser in fünf Klassen unterteilt, wobei je nach Einsatzgebiet das effektivste Lasersystem genutzt wird. Für die Klassen II bis V sind einfache Schutzmaßnahmen, wie z. B. das Tragen von Schutzbrillen o. Ä. erforderlich, um die Sicherheit vom Patienten und dem behandelnden Arzt zu gewährleisten.

Zwar werden die Kosten für die zahnmedizinische Laserbehandlung immer noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, doch aufgrund der besonders schmerzarmen bis sogar schmerzfreien Behandlung, entscheiden sich dennoch viele Patienten für diese Therapiemöglichkeit.

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