Krankenkassen
Die Gesetzliche Krankenkassenversicherung (GKV)
Der Gesetzgeber war der Meinung, dass der Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen zu einem verbesserten Leistungsniveau führt. Das war in der Zahntechnik mit Sicherheit ein Irrtum. Bis zur Einführung des Festzuschussmodells im Jahr 2004 gab es festgeschriebene Preise für die Versorgung und einen prozentualen Zuschuss je nachdem, wie das Bonusheft gepflegt wurde. Der Wettbewerb unter den Betrieben ging also nur über die Qualität - das was für den Patienten den höchsten Nutzen hatte. Seit 2004 gibt es nun einen Festzuschuss. Die Höchstpreise sind immer noch festgeschrieben, aber die Krankenkassen zahlen den Festzuschuss unabhängig vom Preis der Versorgung. Dadurch kommt es zum Preiswettbewerb, der in der Regel bei einer Einzelanfertigung immer zum Verlust von Qualität führt. So kommt es zum Absurdum, dass wir deutschen Handwerksbetriebe allein aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Einhaltung des Medizinproduktegesetzes (MPG) und unsere Verpflichtungen in der Sozialversicherung (Krankenkasse, Renten- und Pflegeversicherung) nicht mehr wettbewerbsfähig sein können und die Krankenkassen mit Zahnersatz zum Nulltarif aus dem Ausland werben.
Seit dem 1. Januar 2009 ist nun der Gesundheitfond die zentrale Abrechnungsstelle für Ihre Krankenkassenbeiträge. Wie Sie sicherlich festgestellt haben, zahlen Sie nun mehr Beiträge, ohne dass Sie mehr Leistungen erhalten!
Die Private Krankenversicherung (PKV)
Die private Krankenversicherung leidet, wenn auch aus anderen Gründen, aber ebenso wie die Gesetzliche Krankenversicherung, unter einem gewissen Kostendruck. Das führt dazu, dass versucht wird, Ihnen zustehende Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung herunter zu brechen.
Gern beruft man sich auf den § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen der Gebührenordnung von Zahnärzten (GOZ) wo es in den Kommentaren heißt:
„Es ist davon auszugehen, dass auch bei Privatpatienten die in der gesetzlichen Krankenversicherung für gewerbliche Labors und Praxislabors unterschiedlich vereinbarten Höchstpreise für zahntechnische Leistungen nicht überschritten werden dürfen, da dies nicht angemessen wäre…..“
Dieser Kommentar ist vom 1.8.1988. Weiter heißt es noch:
„…Es bleibt abzuwarten, ob längerfristige ergänzende Regelungen für zahntechnische Leistungen notwendig werden.“
Hierbei handelt es sich, wie gesagt, um einen Kommentar, der keinen Eingang in eine Bestimmung oder ein Gesetz gefunden hat. In den vergangenen 20 Jahren ist die Versorgung im GKV-Bereich mehrfach reformiert worden, was jedes Mal zu einer Einschränkung des Leistungskataloges geführt hat. Auf der Seite Finanzierung ist in Auszügen die Preisentwicklung im GKV-Bereich aufgeführt. Die Begehrlichkeit der PKV ist zu verstehen.
Wenn 1988 noch eine sehr hohe Deckungsgleichheit in der Versorgung von GKV- und PKV-Patienten geherrscht hat, so ist diese im 2008 nicht mehr miteinander zu vergleichen. Die Entwicklung in der Zahnmedizin ist vorangeschritten. Dieses ist ganz deutlich im Bereich der Implantate zu sehen. Mit ganz wenigen Ausnahmen steht diese seit nunmehr über 40 Jahren bewährte Versorgungsform dem gesetzlich Versicherten nicht zur Verfügung. Die zahnfarbene Verblendung ist nur noch auf eine „Kachel“ beschränkt. Wenn Sie den Mund öffnen sieht man nur noch Metall.
Vergleichen Sie diesen Leistungsumfang mit der Entwicklung Ihrer Beiträge. Sollten Sie einmal Schwierigkeiten mit der Erstattung unserer Rechnung durch Ihre Krankenkasse haben, so wenden Sie sich an uns. Wir haben Experten, die Ihnen schnell weiterhelfen.
Unser Service für Ihre Zufriedenheit!